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Heim & Haftung

Heim & Haftung

Von der Wohnungseinrichtung bis zur persönlichen Haftung – was im Alltag schiefgehen kann, ist vielfältiger als die meisten ahnen. Ein Wasserschaden, ein Sturm, ein unachtsamer Moment der jemand anderen verletzt – die finanziellen Folgen können erheblich sein.

Als unabhängige Makler analysieren wir Ihre bestehende Absicherung und prüfen ob Sie wirklich gut geschützt sind. Dabei schauen wir nicht nur auf einzelne Verträge, sondern auf das Gesamtbild – und schließen Lücken bevor der Schadensfall eintritt.

Besonders in Schleswig-Holstein: Elementarschäden durch Starkregen und Überschwemmung werden immer häufiger – und sind in vielen Verträgen nicht automatisch mitversichert. Wir prüfen das für Sie.


Schutz überprüfen lassen

Wir schauen uns Ihre bestehende Absicherung an – und schließen Lücken bevor der Schadensfall eintritt.


Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Rechtsschutzversicherung

Typische Schadensfälle

Arbeits-, Verkehrs- und Mietstreitigkeiten

Besonders häufig sind Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Arbeit, Verkehr und Wohnung. Wer etwa gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht klagen.

Wichtig übrigens bei Arbeitsstreitigkeiten: in erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selber - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Selbst wenn Sie ein Arbeitsgerichtsverfahren in erster Instanz gewinnen, bleiben Sie also auf der Rechnung Ihres Anwalts sitzen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.

Mit dem Rechtsschutz auf der sicheren Seite

Auch Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter sind häufig - Stichworte sind Eigenbedarfskündigungen, Nebenkostenabrechnungen oder Zahlungsrückstände. Sowohl als Mieter wie auch als Vermieter ist man mit einem passenden Rechtsschutz auf der sicheren Seite, wenn man im Streitfall die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen will.

Auch wer - verschuldet oder unverschuldet - in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kommt oft um einen Rechtsstreit nicht herum. Denn allein die bei Verkehrsunfällen entstehenden Sachschäden können in die Tausende gehen, von den Schadenersatzforderungen bei schweren Verletzungen mit bleibenden Folgen gar nicht zu reden.