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Heim & Haftung

Heim & Haftung

Von der Wohnungseinrichtung bis zur persönlichen Haftung – was im Alltag schiefgehen kann, ist vielfältiger als die meisten ahnen. Ein Wasserschaden, ein Sturm, ein unachtsamer Moment der jemand anderen verletzt – die finanziellen Folgen können erheblich sein.

Als unabhängige Makler analysieren wir Ihre bestehende Absicherung und prüfen ob Sie wirklich gut geschützt sind. Dabei schauen wir nicht nur auf einzelne Verträge, sondern auf das Gesamtbild – und schließen Lücken bevor der Schadensfall eintritt.

Besonders in Schleswig-Holstein: Elementarschäden durch Starkregen und Überschwemmung werden immer häufiger – und sind in vielen Verträgen nicht automatisch mitversichert. Wir prüfen das für Sie.


Schutz überprüfen lassen

Wir schauen uns Ihre bestehende Absicherung an – und schließen Lücken bevor der Schadensfall eintritt.


Unfall­ver­si­che­rung

Unfallversicherung

Was leistet die Unfall­ver­si­che­rung?

Einmalzahlung und Unfallrente
Die private Unfall­ver­si­che­rung schützt vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Kernstück der Unfall­ver­si­che­rung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme.

Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren. Meist wird auch eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden vereinbart. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität.


Tagegeld, Genesungssgeld, Todesfallleistung

Vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind, ist ein Unfall oft mit Einkommensausfall verbunden. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfall­ver­si­che­rung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt.

Auch ein Genesungsgeld für die erste Zeit nach der Behandlung kann vereinbart werden. Das Genesungsgeld gibt es solange, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird; insgesamt maximal hundert Tage. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme, die Hinterbliebenen werden so wenigstens finanziell entlastet.