Von der Wohnungseinrichtung bis zur persönlichen Haftung – was im Alltag schiefgehen kann, ist vielfältiger als die meisten ahnen. Ein Wasserschaden, ein Sturm, ein unachtsamer Moment der jemand anderen verletzt – die finanziellen Folgen können erheblich sein.
Als unabhängige Makler analysieren wir Ihre bestehende Absicherung und prüfen ob Sie wirklich gut geschützt sind. Dabei schauen wir nicht nur auf einzelne Verträge, sondern auf das Gesamtbild – und schließen Lücken bevor der Schadensfall eintritt.
Besonders in Schleswig-Holstein: Elementarschäden durch Starkregen und Überschwemmung werden immer häufiger – und sind in vielen Verträgen nicht automatisch mitversichert. Wir prüfen das für Sie.
Wir schauen uns Ihre bestehende Absicherung an – und schließen Lücken bevor der Schadensfall eintritt.

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld.
Übrigens: die Privathaftpflicht schützt Sie auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, solange Sie es selbst bewohnen. Auch Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Zudem gilt die private Haftpflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gegebenenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind nicht versichert.
Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen - hierfür gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.